Kosten & Abrechnung

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass die Kosten in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Eine Ausnahme stellt hier die Kostenerstattung nach §13 SGB V dar, über welche ich weiter unten informiere. Private Krankenkassen, Beihilfe, Bundespolizei und Bundeswehr übernehmen hingegen die (meisten) Kosten. Natürlich können Sie die Kosten der Behandlung auch selbst tragen. Das gruppentherapeutische Angebot für AD(H)S im Erwachsenenalter richtet sich ausschließlich an Selbstzahler. Ebenso müssen Seminare und Vorträge selbst bezahlt werden.

Mein Honorar berechnet sich gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) unter Zugrundelegung des 3,0-fachen Steigerungssatzes. Eine 50-minütige Einzelsitzung kostet in der Regel 131,16€. Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie eine Honorarvereinbarung, auf der die meisten Leistungen und ihre jeweiligen Kosten, die während der Behandlung anfallen können, einzusehen sind. Sie erhalten jeweils am Monatsende eine Privatrechnung, die Sie dann ggf. bei Ihrem Kostenträger zur Erstattung einreichen können. Falls Sie Sozialleistungen empfangen, wende ich nach Absprache einen reduzierten Steigerungssatz an.

Grundsätzlich muss auch bei einer Privatbehandlung vor der eigentlichen Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt werden. Diese dient der Einschätzung des Therapiebedarfs, außerdem erhalten Sie eine vorläufige Diagnose. Ich biete Sprechstunden an, das Honorar entspricht einer Einzelsitzung.

Private Krankenkassen und Beihilfe


Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bis zum 2,3-fachen Satz (100,55€ für ein 50-minütiges Gespräch) der GOP vollständig. Den Differenzbertrag (30,61€ pro Sitzung) tragen Sie unter Umständen selbst. Bis zu welchem Satz die Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden, ist jedoch abhängig von Ihrem Vertrag, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte klären Sie daher vor dem ersten Gespräch, ob und in welchem Umfang Sie im Rahmen Ihres Vertrages Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung bei einem psychologischen Psychotherapeuten (in Abgrenzung zu einem ärztlichen Psychotherapeuten) haben. Manche Tarife enthalten Einschränkungen bzgl. des Leistungsumfangs oder bzgl. einer Selbstbeteiligung. Die meisten privaten Versicherungen übernehmen die Kosten für die ersten fünf Sitzungen der probatorischen Phase ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden. Oftmals ist hierfür ein Gutachten meinerseits erforderlich.

Bundespolizei und Bundeswehr


2018 hat die Bundespsychotherapeutenkammer eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren getroffen, so dass auch psychotherapeutische Privatpraxen Bundespolizisten und ihre Angehörigen behandeln können (Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung – BpolHfV). Voraussetzung für eine Behandlungsübernahme durch Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung ist, dass sie über die Fachkunde in einem Richtlinienverfahren verfügen. Ich verfüge über die Fachkunde Verhaltenstherapie. Anträge, Berichte und die Abrechnung sind an das Bundespolizeipräsidium, Referat 83 –Abrechnungsstelle Heilfürsorge, Bundesgrenzschutzstraße 100, 53757 Sankt Augustin zu richten. Vergütet wird nach der GOP/GOÄ mit dem 2,3-fachen Satz. Den Differenzbertrag (30,61€) tragen Sie selbst.

Eine ähnliche Vereinbarung zwischen der Psychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium der Verteidigung gibt es für die Soldatenbehandlung, in Kraft seit dem 16.9.2013. Als Bundeswehrsoldaten/Angehörige benötigen Sie bevor Sie einen Psychotherapeuten aufsuchen, eine Überweisung durch ihren Truppenarzt, der quasi Ihr Hausarzt ist. Bitte bringen Sie zum ersten Termin den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) mit. Damit können die probatorischen Sitzungen durchgeführt werden. Soll eine Psychotherapie folgen, teile ich dem Truppenarzt Diagnose, Indikation und Therapieziel mit kurzer Begründung mit. Ein zusätzlicher Bericht ist für die ersten 25 Stunden nicht erforderlich. Ihr Truppenarzt stellt Ihnen dann einen Behandlungsausweis aus, was gleichzeitig die Genehmigung der Psychotherapie bedeutet. Nunmehr können 25 Sitzungen durchgeführt werden. Für weitere Sitzungen ist ein Antrag erforderlich. Die Abrechnung erfolgt gemäß GOP, es wird der 2,3-fache Satz übernommen (100,55€). Den Differenzbertrag (30,61€) tragen Sie selbst. Abgerechnet wird zentral über das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BA Per Bw), Referat VII 3.3 – Abrechnungsstelle Heilfürsorge, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg. Auskunft wird erteilt unter der Telefonnummer: 03341 582451.

Selbstzahler


Vielleicht möchten Sie aus individuellen Gründen nicht, dass die Psychotherapie in Ihren Krankenunterlagen vermerkt wird. Auch als gesetzlich versicherte Person können Sie dann die Kosten für Psychotherapie selbst übernehmen. Die Behandlung erfolgt somit sehr diskret. Ein weiterer Vorteil ist, dass keinerlei Antragsformalitäten auf Sie zukommen und wir nicht an die übliche Begrenzung der Stundenanzahl gebunden sind. Die Vereinbarungen zwischen Ihnen und mir als Behandlerin werden in Form eines Behandlungsvertrags geregelt. Das Honorar berechnet sich auch in diesem Fall gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) unter Zugrundelegung des 3,0-fachen Steigerungssatzes. Eine 50-minütige Sitzung kostet in der Regel 131,16€.

ADHS-Diagnostik


Die Kosten für die Diagnostik sind in der Regel von Ihnen selbst zu entrichten. Im Rahmen einer genehmigten Therapie klären Sie bitte vorab, ob Ihr Kostenträger die Kosten vollständig übernimmt. Differenzbeträge sind von Ihnen selbst zu entrichten. Grundlage meines Honorars ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), aufgrund des erhöhten Zeitaufwands und der Komplexität des Störungsbildes (z.B. Komorbiditäten) unter Zugrundenahme von erhöhten Steigerungssätzen. Die gesamte Diagnostik kostet um die 600-1000€. Eine Übersicht über die genauen Kosten, erbrachten Leistungen und Steigerungssätzen erhalten Sie in einem Erstgespräch. Der Betrag mag auf den ersten Blick sehr hoch klingen, doch bedenken Sie, dass der Zeitaufwand mit über 6h Arbeitszeit ebenfalls sehr hoch ist.
Ablauf. Die ausführliche AD(H)S-Diagnstik ist sehr aufwändig, umfasst mehrere Sitzungen, den Einsatz von standardisierten Diagnostik-Instrumenten, den Einbezug von Angehörigen und die Sichtung von Grundschulzegnissen. Ich führe die Diagnostik nur durch, wenn sich innerhalb eines (kostenlosen) telefonischen Vorgesprächs ausreichend Hinweise auf eine AD(H)S ergeben haben. Üblicherweise umfasst der diagnostische Prozess 3 Sitzungen. In einem ersten Gespräch werden der Ablauf, Kosten und Fremdanamnese besprochen und es findet eine erste symptombezogene Untersuchung (mit psychopathologischem Befund), sowie ein standardisiertes Interview statt. Sie erhalten außerdem einige Fragebögen, die Sie mir bitte vor dem Folgetermin ausgefüllt und per Post zukommen lassen sollten. Nur wenn sich der Verdacht auf eine AD(H)S anhand der Testergebnisse verdichtet, wird die Diagnostik fortgesetzt. So werden unnötige Kosten vermieden. In der Folgesitzung wird eine biografische Anamnese und ein Explorationsgespräch mittels standardisiertem Interview mit Ihnen (ggf. auch mit Ihren Angehörigen) durchgeführt. In der Abschlusssitzung erhalten Sie eine ausführliche Rückmeldung bzgl. des Untersuchungsergebnisses und eine Beratung zu weiterführenden Maßnahmen. Sie erhalten natürlich auch einen ausführlichen Befundbericht.

Gruppentherapie AD(H)S


Das gruppentherapeutische Angebot für Menschen mit AD(H)S im Erwachsenenalter richtet sich ausschließlich an Selbstzahler. Da sich das Konzept noch in Ausarbeitung befindet, kann ich noch keine konkreten Angaben zu den Kosten machen. Die Gebühren werden in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) errechnet. Um das Angebot einer möglichst breiten Menschengruppe zu ermöglichen, versuche ich die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Kostenerstattung nach §13 SGB V für gesetzlich Versicherte


Leider ist die aktuelle psychotherapeutische Versorgungslage für gesetzlich Versicherte geprägt von überlangen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Eine Möglichkeit schneller an eine benötigte Therapie zu gelangen bietet die sog. Kostenerstattung. Gemäß § 13 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) können gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf Selbstbeschaffung und Kostenerstattung begründen. Das bedeutet, dass Sie als gesetzlich Versicherter unter bestimmten Bedingungen auch Psychotherapie bei einem approbierten Psychotherapeuten in Anspruch nehmen können, der über keinen Kassensitz verfügt (so wie beispielsweise ich). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kassenärzliche Vereinigung und Ihre Krankenkasse Ihnen keinen Vertragsbehandler in einer zumutbaren Wartezeit zur Verfügung stellen können. Zur Frage von überlangen Wartezeiten hat sich das Bundessozialgericht am 21.05.97 in einem Vergleich geäußert (Aktenzeichen 6 RKa 15/97). Es war der Ansicht, dass die zumutbare maximale Wartezeit auf eine Psychotherapie sechs Wochen bei Erwachsenen, im Einzelfall auch bis zu drei Monaten betrage, wenn dadurch keine akute Gesundheitsgefahr oder andere Beeinträchtigung des Patienten zu erwarten ist. In der Regel reichen 3 bis 5 vergebliche Behandlungsanfragen aus, um den Anspruch auf Kostenerstattung aufgrund von „Systemversagen“ geltend zu machen.

Gerne verweisen die Krankenkassen auf die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, die bundesweit telefonisch unter der 116117 zu erreichen sind. Die Servicestellen stellen eine deutliche Verbesserung der Versorgungslage dar, doch vermitteln sie lediglich kurzfristig freie Termine für psychotherapeutische Sprechstunden, Akutbehandlungen und probatorische Sitzungen, nicht für eine ausführliche Psychotherapie, die Sie ggf. eigentlich suchen.

Für ausführliche Informationen zum Vorgehen, wenn Sie die Kostenerstattung in Anspruch nehmen möchten, empfehle ich das Informationsblatt der Bundespsychotherapeutenkammer. Weitere Informationen erhalten Sie auch über das Informationsblatt der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung. Gerne berate ich Sie individuell und unterstütze Sie beim Einleiten des Verfahrens.

Die Abrechnung erfolgt über eine Privatrechnung, die Sie dann bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Sie müssen also erst einmal in Vorkasse gehen und bekommen dann den erstattungfähigen Betrag von Ihrer Krankenkasse auf Ihr Konto überwiesen. Wenn Sie eine entsprechende Abtretungserklärung unterzeichnen, kann Ihre Krankenkasse direkt mit mir abrechnen, sodass Sie keinen zusätzlichen Aufwand haben. Mein Honorar berechnet sich gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) unter Zugrundelegung des 3,0-fachen Steigerungssatzes. Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bis zum 2,3-fachen Satz (100,55€ für ein 50-minütiges Gespräch) der GOP vollständig. Den Differenzbertrag (30,61€ pro Sitzung) tragen Sie somit selbst. Falls Sie Sozialleistungen empfangen, wende ich nach Absprache einen reduzierten Steigerungssatz an.

Meine Sprechzeiten

Telefonische Sprechstunde donnerstags von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Termine nach Vereinbarung.

Gerne rufe ich Sie zurück sobald ich Zeit habe.

Hinterlassen Sie einfach Name und Nummer in dem dafür
vorgesehenen Kästchen.



Kontakt

M. Sc. Psych. Hannah Kammüller
Psychologische Psychotherapeutin
Cecilienstrasse 4 / 66111 Saarbrücken
0152 06555670
psychotherapie@kammueller.de